Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 2)

 

Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifzierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen. Zuständig für die Förderung innerhalb Wiens ist die nach Branche des Betriebs zuständige Regionale Geschäftsstelle des AMS Wien.

 

  Wie viel wird
gefördert?
  • Die Höhe der Förderung beträgt 70% der Kursgebühren für ArbeitnehmerInnen ab 50 Jahre
  • Die Höhe der Förderung beträgt 60% der Kursgebühren für
    - ArbeitnehmerInnen ab 45 bis 49 Jahre
    - TeilnehmerInnen in Qualifizierungsverbünden
    - Frauen, die als höchste abgeschlossene Ausbildung
    eine Lehre oder eine mittlere Schule aufweisen
    - WiedereinsteigerInnen
  • Die Höhe der Förderung beträgt 66,7% der Kursgebühren für
    ArbeitnehmerInnen, die an Qualifzierungsmaßnahmen im Rahmen
    der Sonderregelung Gesundheit- und Sozialwesen teilnehmen (75%
    bei Frauen ab 45 Jahre).
Die Höhe der maximal anerkennbaren Kursgebühren beträgt EUR 10.000,-
pro MitarbeiterIn und Begehren. Die Finanzierung erfolgt je zur Hälfte aus
Mitteln des AMS und ESF.

  Merkmale
  • Gefördert wird die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen
  • Die Auswahl der Maßnahme erfolgt durch das Unternehmen in
    Absprache mit den ArbeitnehmerInnen
  • Die Beihilfe wird nur nach Vorlage eines Bildungsplanes gewährt,
    wenn die gewählte Qualifizierungsmaßnahme als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist und das Begehren vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme(n) eingebracht wird.
  Wer wird
gefördert?
  • ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre
  • Frauen unter 45 Jahre, die höchstens eine Lehrausbildung oder eine mittlere Schule abgeschlossen haben
  • WiedereinsteigerInnen (nach Kinderbetreuung)
  • ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahre im Rahmen von Productiv-Aging-Konzepten in Qualifizierungsverbünden,
die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. im Elternkarenzurlaub befinden.
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