Wiedereingliederungsförderung (Amt der Burgenländischen Landesregierung)

 

Das Amt der Burgenländischen Landesregierung fördert die Weiterbildung von Frauen, die nach den Jahren der Kindererziehung wieder ins Berufsleben eintreten wollen.

 

  Was wird gefördert:
  • Die Weiterbildung von Frauen, die nach den Jahren der Kindererziehung und Haushaltsführung wieder ins Berufsleben eintreten wollen, deren Qualifikation sich jedoch aufgrund technischer und wirtschaftlicher Entwicklung verändert hat.
  • Es können Zuschüsse zu den direkten Kurs- bzw. Schulungskosten, die durch die Weiterbildung entstehen, gewährt werden.
  • Das monatliche Bruttoeinkommen beim Alleinverdiener darf EUR 2.401,00 (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen EUR 3.842,00 nicht übersteigen.
  • Der Antrag muss während oder bis spätestens zwei Monate nach Ende des Kurses beim Amt der Burgenländischen Landesregierung eingelangt sein.
  Wer wird
gefördert:
  • Frauen, die nach den Jahren der Kindererziehung und Haushaltsführung wieder ins Berufsleben eintreten wollen, deren Qualifikation sich jedoch aufgrund technischer und wirtschaftlicher Entwicklung verändert hat.
   

Ihre Fragen beantwortet gerne Ihr SPC Team.

Weiterführende Links:
zur Wiedereingliederungsförderung (www.burgenland.at)

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