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Wiedereingliederungsförderung (Amt der Burgenländischen Landesregierung) |
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Das Amt der Burgenländischen Landesregierung fördert die Weiterbildung von Frauen, die nach den Jahren der Kindererziehung wieder ins Berufsleben eintreten wollen.
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Was wird gefördert: |
- Die Weiterbildung von Frauen, die nach den Jahren der Kindererziehung und Haushaltsführung wieder ins Berufsleben eintreten wollen, deren Qualifikation sich jedoch aufgrund technischer und wirtschaftlicher Entwicklung verändert hat.
- Es können Zuschüsse zu den direkten Kurs- bzw. Schulungskosten, die durch die Weiterbildung entstehen, gewährt werden.
- Das monatliche Bruttoeinkommen beim Alleinverdiener darf EUR 2.401,00 (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen EUR 3.842,00 nicht übersteigen.
- Der Antrag muss während oder bis spätestens zwei Monate nach Ende des Kurses beim Amt der Burgenländischen Landesregierung eingelangt sein.
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Wer wird
gefördert: |
- Frauen, die nach den Jahren der Kindererziehung und Haushaltsführung wieder ins Berufsleben eintreten wollen, deren Qualifikation sich jedoch aufgrund technischer und wirtschaftlicher Entwicklung verändert hat.
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Ihre Fragen beantwortet gerne Ihr SPC Team.
Weiterführende Links:
zur Wiedereingliederungsförderung (www.burgenland.at)
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