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Förderung der Aus- und Weiterbildung von UnternehmerInnen, Fach- und Führungskräften |
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Im Rahmen dieser Förderung wird aus Mitteln des Landes Burgenland und des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Aus- und Weiterbildung von UnternehmerInnen sowie Fach- und Führungskräften unterstützt.
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Was wird gefördert: |
- Förderungsfähig sind die externen Kosten einer Bildungsmaßnahme mit einem Mindestprojektvolumen von EUR 300,00 exkl. USt. (Asunahmen vom Mindestprojektvolumen: Sprachkurse, AusbilderInnen-Training, Einnahmen-/Ausgabenrechnung) pro Förderansuchen. Diese Kosten, abzüglich der gewährten Förderung, müssen ausschließlich vom förderungsansuchenden Unternehmen getragen werden.
- Die anerkennbare Bemessungsgrundlage beträgt max. EUR 15.000,00 (exkl. USt.) pro Kalenderjahr und FörderwerberIn.
Die Förderintensität ist bei Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben gestaffelt:
Bildungskosten bis EUR 3.499,99 (exkl. USt): max. 75 % der anerkennbaren Kosten
Bildungskosten von EUR 3.500,00 bis EUR 9.999,99 (exkl. USt): max. 50 % der anerkennbaren Kosten
Bildungskosten über EUR 10.000,00 (exkl. USt): max. 35 % der anerkennbaren Kosten
Die Förderhöhe bei Großunternehmen beträgt max. 35 % der anerkennbaren Kosten
- Das Ansuchen ist vor Beginn der Bildungsmaßnahme bei der Förderungsstelle einzubringen.
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Wer wird
gefördert: |
- Förderwerbende können physische und juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften (offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften) im Bereich der Wirtschaft sein, deren Betrieb oder Betriebsstätte, für die eine Förderung beantragt wird oder der die Förderung zugute kommen soll, sich im Burgenland befindet oder die im Burgenland einen Betrieb oder eine Betriebsstätte zu gründen beabsichtigen.
- Die oder der selbsständig Erwerbstätige muss eine Pflichtversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Burgenland nachweisen können, weiters muss die gewerbliche Tätigkeit die Haupteinnahmequelle darstellen.
- Sofern die Unternehmerin oder der Unternehmer bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft nur unfallversichert ist, ist ein zusätzliches Versicherungsverhältnis aus einer unselbstständigen Tätigkeit nicht zulässig.
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Ihre Fragen beantwortet gerne Ihr SPC Team.
Weiterführende Links:
Download Richtlinie (pdf)
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