 |
 |
| |
Personalentwicklung im Bereich Sachgüterproduktion und produktionsnahe Dienstleistungen (waff) |
| |
Der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff) unterstützt mit dieser Förderung Wiener Unternehmen, die in der Sachgüterproduktion oder im Bereich produktionsnahe Dienstleistungen tätig sind und in die berufliche Qualifizierung ihrer MitarbeiterInnen investieren.
|
| |
Was wird gefördert: |
- Gefördert werden die Aus- und Weiterbildungskosten für berufliche Qualifizierungen von MitarbeiterInnen mit Dienstort Wien.
- 50 % der Aus- und Weiterbildungskosten für die von externen Schulungsträgern durchgeführten beruflichen Qualifizierungen, max. EUR 10.000,00 pro Unternehmen. Die maximale Fördersumme ist jeweils auf ein Jahr bezogen.
- Die Kosten für die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen müssen pro Förderantrag mind. einen Betrag von EUR 1.000,00 erreichen (Förderhöhe pro Antrag: mind. EUR 500,00).
|
| |
Wer wird
gefördert: |
- Wiener Unternehmen, die in der Sachgüterproduktion oder im Bereich produktionsnahe Dienstleistungen tätig sind und in die berufliche Qualifizierung ihrer MitarbeiterInnen investieren
- Voraussetzung ist die Zugehörigkeit zu folgenden Branchencodes gemäß "ÖNAC 2008":
C 10 bis C 33, E 38, J 58, J 59, J 62, J 63, M 71, M 72, M 74.1, M 74.2, M 74.9, N 82.3, N 82.9 und S95.
- Die geförderten Personen müssen in einem unselbstständigen, vollsozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis bzw. in einem dienstnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis zum Unternehmen stehen (geringfügig Beschäftigte, freie DienstnehmerInnen versichert nach ASVG). Weiters können Personen in Eltern-, Bildungs- oder Familienhospizkarenz sowie Lehrlinge gefördert werden.
|
| |
Voraussetzungen: |
- Aus dem Innovationsvorhaben muss sich die Notwendigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen für MitarbeiterInnen ergeben.
- Die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen müssen im Förderzeitraum beginnen und enden. (Der Förderzeitraum beträgt max. 18 Monate.)
- Es gelten die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen der EU ("De-minimis"-Regelung).
- Die Einreichfrist für die Abgabe der Antragsunterlagen einschließlich aller notwendigen Beilagen endet jeweils mit Ende eines Kalenderquartals.
- Die Antragseinreichung muss vor Beginn der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen erfolgen.
|
| |
|
Ihre Fragen beantwortet gerne Ihr SPC Team.
Weiterführende Links:
"Personalentwicklung im Bereich Sachgüterproduktion " (Homepage waff)
Download Antragsformular
|
| |
|
Zurück zur Förderungsübersicht
|
|
 |
 |