Personalentwicklung im Bereich Sachgüterproduktion und produktionsnahe Dienstleistungen (waff)

 

Der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff) unterstützt mit dieser Förderung Wiener Unternehmen, die in der Sachgüterproduktion oder im Bereich produktionsnahe Dienstleistungen tätig sind und in die berufliche Qualifizierung ihrer MitarbeiterInnen investieren.

 

  Was wird gefördert:
  • Gefördert werden die Aus- und Weiterbildungskosten für berufliche Qualifizierungen von MitarbeiterInnen mit Dienstort Wien.
  • 50 % der Aus- und Weiterbildungskosten für die von externen Schulungsträgern durchgeführten beruflichen Qualifizierungen, max. EUR 10.000,00 pro Unternehmen. Die maximale Fördersumme ist jeweils auf ein Jahr bezogen.
  • Die Kosten für die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen müssen pro Förderantrag mind. einen Betrag von EUR 1.000,00 erreichen (Förderhöhe pro Antrag: mind. EUR 500,00).
  Wer wird
gefördert:
  • Wiener Unternehmen, die in der Sachgüterproduktion oder im Bereich produktionsnahe Dienstleistungen tätig sind und in die berufliche Qualifizierung ihrer MitarbeiterInnen investieren
  • Voraussetzung ist die Zugehörigkeit zu folgenden Branchencodes gemäß "ÖNAC 2008":
    C 10 bis C 33, E 38, J 58, J 59, J 62, J 63, M 71, M 72, M 74.1, M 74.2, M 74.9, N 82.3, N 82.9 und S95.
  • Die geförderten Personen müssen in einem unselbstständigen, vollsozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis bzw. in einem dienstnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis zum Unternehmen stehen (geringfügig Beschäftigte, freie DienstnehmerInnen versichert nach ASVG). Weiters können Personen in Eltern-, Bildungs- oder Familienhospizkarenz sowie Lehrlinge gefördert werden.
  Voraussetzungen:
  • Aus dem Innovationsvorhaben muss sich die Notwendigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen für MitarbeiterInnen ergeben.
  • Die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen müssen im Förderzeitraum beginnen und enden. (Der Förderzeitraum beträgt max. 18 Monate.)
  • Es gelten die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen der EU ("De-minimis"-Regelung).
  • Die Einreichfrist für die Abgabe der Antragsunterlagen einschließlich aller notwendigen Beilagen endet jeweils mit Ende eines Kalenderquartals.
  • Die Antragseinreichung muss vor Beginn der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen erfolgen.
   

Ihre Fragen beantwortet gerne Ihr SPC Team.

Weiterführende Links:
"Personalentwicklung im Bereich Sachgüterproduktion " (Homepage waff)

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