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Qualifizierungsförderung für Beschäftige im Rahmen des ESF (Phasing Out) |
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Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen. Ziel ist es, einerseits die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen durch Qualifizierung zu sichern, andererseits die Weiterbildungsaktivitäten für die Arbeitgeber zu erleichtern.
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Was wird gefördert: |
- Gefördert wird die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen. Für Frauen generell und für Männer über 45 Jahre werden auch die Personalkosten für Qualifizierungszeiten während der Regelarbeitszeit gefördert.
- Die Höhe der Förderung beträgt drei Viertel der anerkennbaren Kosten. Die Finanzierung erfolgt zu 75 % durch den ESF. Die restlichen 25 % werden durch das AMS und/oder das Land Burgenland national kofinanziert.
- Die Höhe der maximal anerkennbaren Kursgebühren beträgt EUR 10.000,00 pro TeilnehmerIn und Begehren.
- Die Auswahl der Maßnahme erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen.
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Wer wird
gefördert: |
- Diese Förderung erhalten alle Arbeitgeber - ausgenommen sind das AMS, Körperschaften öffentlichen Rechts, politische Parteien, der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie radikale Vereine.
- Förderbar sind bei Vorlage eines Bildungsplanes Frauen und Männer ab 45 Jahren, Frauen und Männer unter 45 Jahren, wenn sie an Qualifizierungsmaßnahmen in Qualifizierungsverbünden teilnehmen oder niedrig qualifiziert sind, die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. im Elternkarenzurlaub befinden.
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Ihre Fragen beantwortet gerne Ihr SPC Team.
Weiterführende Links:
"Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF " (AMS)
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