Bildungsbonus der AK Niederösterreich

 

Mit dieser Förderung unterstützt die Arbeiterkammer Niederösterreich ArbeitnehmerInnen nach ihrer beruflichen Ausbildung, die ein AK-umlagepflichtiges Dienstverhältnis in Niederösterreich haben oder in Niederösterreich geringfügig beschäftigt sind und über ein geringes Familieneinkommen verfügen.

 

  Was wird gefördert:
  • Kurse zur beruflichen Weiterbildung.
  • 50 % der Kurskosten bis max. 100 EUR/Kalenderjahr. AKNÖ-Mitglieder, die Kinderbetreungsgeld beziehen, können bis zu EUR 150 refundiert bekommen. Mitglieder, die aktuell eine Leistung vom AMS (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) erhalten sogar bis zu EUR 200.
  Wer wird
gefördert:
Jedes Mitglied der NÖ Arbeiterkammer kann in den Genuss des Bildungsbonus kommen. Dazu zählen u. a.:
  • ArbeitnehmerInnen mit einer Beschäftigung in NÖ (soweit AK-zugehörig); auch geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte oder Lehrlinge;
  • Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehende, die in NÖ wohnhaft sind;
  • Präsenz- bzw. Zivildiener mit einem aufrechten Dienstverhältnis in NÖ.
Keinen Anspruch haben z.B. Beamte in der Hoheitsverwaltung, Selbständige, Bauern/Bäuerinnen etc.
  Voraussetzungen:
  • Füllen Sie nach Kursabschluss einfach das Online-Formular aus. Den Link finden Sie in dem Artikel "Antrag Bildungsbonus". "http://noe.arbeiterkammer.at/online/antrag-bildungsbonus-64961.html"
  • Sie haben bis max. 6 Monate nach Kursabschluss Zeit, Ihr Ansuchen einzureichen.
    Ihre Fragen beantwortet gerne Ihr SPC Team.

Weiterführende Links:
"Kursbeihilfe der AKNÖ " im Detail
(Homepage AKNÖ)
Download Antragsformular
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