Eingliederungshilfe ("Come Back") des AMS Burgenland

 

Das Arbeitsmarktservice (AMS) Burgenland fördert alle Arbeitgeber, die neues Personal suchen.

 

  Was wird gefördert:
  • Gefördert werden kann das Arbeitsverhältnis von vorgemerkten Arbeitslosen ab 45 Jahren (bei Frauen) und ab 50 Jahren (bei Männern) und von Arbeitsuchenden, die mindestens 6 Monate (bei Personen unter 25 Jahren) bzw. 12 Monate (bei Personen ab 25 Jahren) arbeitslos vorgemerkt sind.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderung auch Personen, die akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind (z.B. aufgrund von Betreuungspflichten), gewährt werden.
  • Der Arbeitgeber kann maximal 66,7% der Bemessungsgrundlage (laufendes Bruttoentgelt plus 50% Pauschale für Nebenkosten) vom Arbeitsmarktservice ausbezahlt erhalten. Die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage ist die für die Beihilfe anerkennbare Obergrenze für das laufende Bruttoentgelt auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung.
  • Die Beihilfe kann für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, maximal bis zu zwei Jahren gewährt werden.
  Wer wird
gefördert:
  • Diese Förderung können alle Arbeitgeber erhalten. Ausgenommen von der Förderung sind das Arbeitsmarktservice, politische Parteien, Clubs politischer Parteien, radikale Vereine sowie der Bund .
   

Ihre Fragen beantwortet gerne Ihr SPC Team.

Weiterführende Links:
"Eingliederungsbeihilfe" (Homepage AMS Burgenland)

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