Qualifizierungsförderungszuschuss (Amt der Burgenländischen Landesregierung)

 

Das Amt der Burgenländischen Landesregierung gewährt Zuschüsse zu Kurs- und Schulungskosten, die durch Weiterbildung entstehen.

 

  Was wird gefördert:
  • Es können Zuschüsse zu den direkten Kurs- bzw. Schulungskosten, die durch die Weiterbildung entstehen, gewährt werden.
  • Das monatliche Bruttoeinkommen beim Alleinverdiener darf EUR 2.401,00 (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen EUR 3.842,00 nicht übersteigen.
  • Diese Weiterbildung hat Qualifikationen zu vermitteln, die im Berufsleben zur Anwendung gelangen oder Voraussetzung für eine Höherqualifizierung sind.
  • Der Antrag muss während oder bis spätestens zwei Monate nach Ende des Kurses beim Amt der Burgenländischen Landesregierung eingelangt sein.
  Wer wird
gefördert:
  • Arbeitnehmer, Arbeitslose, Arbeitssuchende, Lehrlinge, Zivil- und Präsenzdiener die Bildungsmaßnahmen absolvieren, die der berufsorientierten Weiterbildung dienen.
   

Ihre Fragen beantwortet gerne Ihr SPC Team.

Weiterführende Links:
zum Qualifizierungsförderungszuschuss (www.burgenland.at)

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