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Qualifizierungsförderungszuschuss (Amt der Burgenländischen Landesregierung) |
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Das Amt der Burgenländischen Landesregierung gewährt Zuschüsse zu Kurs- und Schulungskosten, die durch Weiterbildung entstehen.
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Was wird gefördert: |
- Es können Zuschüsse zu den direkten Kurs- bzw. Schulungskosten, die durch die Weiterbildung entstehen, gewährt werden.
- Das monatliche Bruttoeinkommen beim Alleinverdiener darf EUR 2.401,00 (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen EUR 3.842,00 nicht übersteigen.
- Diese Weiterbildung hat Qualifikationen zu vermitteln, die im Berufsleben zur Anwendung gelangen oder Voraussetzung für eine Höherqualifizierung sind.
- Der Antrag muss während oder bis spätestens zwei Monate nach Ende des Kurses beim Amt der Burgenländischen Landesregierung eingelangt sein.
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Wer wird
gefördert: |
- Arbeitnehmer, Arbeitslose, Arbeitssuchende, Lehrlinge, Zivil- und Präsenzdiener die Bildungsmaßnahmen absolvieren, die der berufsorientierten Weiterbildung dienen.
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Ihre Fragen beantwortet gerne Ihr SPC Team.
Weiterführende Links:
zum Qualifizierungsförderungszuschuss (www.burgenland.at)
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