Allgemeines

Nennung
SPC ist berechtigt bei allen von SPC entworfenen, entwickelten oder betriebenen Internetauftritten und Applikationen an geeigneter Stelle der Website bzw. der Anwendung genannt zu werden. Die Nennung darf mit Logo, Link und Mailadresse erfolgen. Das Urheberrecht bzw. Copyright für Webauftritte und erstellte Applikationen verbleibt stets bei SPC. SPC ist berechtigt für alle durchgeführten Qualifizierungs- und IT Dienstleistungen den Namen der Kund*innen und die Art der Leistung für Werbezwecke zu publizieren.


Loyalität
Die Geschäftspartner*innen bzw. Vertragspartner*innen verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeiter*innen, gleichgültig ob angestellte oder freiberufliche, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, der anderen Vertragspartner*innen während der Dauer der Zusammenarbeit und 18 Monate nach Beendigung der Zusammenarbeit unterlassen. Die dagegen verstoßenden Vertragspartner*innen sind verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes der betroffenen Mitarbeiter*innen, mindestens jedoch eine Summe von EUR 70.000,00 zu zahlen.


Preise & Rechnung
Alle genannten Preise verstehen sich exkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und sind nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu begleichen. Eventuelle Nächtigungskosten, etc. werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Im Falle des Zahlungsverzuges werden sämtliche Mahn- und Inkassokosten, sowie Verzugszinsen von 1% je Monat in Rechnung gestellt. Sämtliche Angebote und genannten Preise gelten vorbehaltlich von Satz- Druck und Rechenfehlern. Bei Handelswaren vorbehaltlich Änderungen des Marktpreises. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum.
Wiederkehrende auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Dienstleistungen können jeweils bis drei Monate vor Ende eines Laufzeitjahres von beiden Seiten schriftlich gekündigt werden, andernfalls ist SPC berechtigt, bei Verlängerung jeweils den aktuellen Preis um den VPI (Verbraucherpreisindex) des Vorjahres anzupassen.


Sonstiges
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Gerichtstand ist Wien.


Seminare und Seminarraummiete

Allgemeines
Die Auswahl des Kurses liegt im Verantwortungsbereich der Auftraggeber*innen. Das jeweilige Seminar wird nach dem derzeitigen Stand der Technik durchgeführt. Die Teilnehmer*innen bzw. Auftraggeber*innen sind nicht berechtigt, aus der Anwendung der erworbenen Kenntnisse, Haftungsansprüche geltend zu machen. Unterrichtet wird, so nicht gesondert vereinbart, die jeweils aktuellste Softwareversion, Inhalt und Methodik nach unseren Seminarbeschreibungen. Alle Preise gelten pro Teilnehmer*in in EURO exkl. USt. Die Mindestteilnehmer*innenzahl pro Seminar beträgt 3 Personen. Auf Anfrage erhalten die Seminarteilnehmer*innen ein Mittagessen.


Punktekonto
Die erworbenen Punkte gelten für Trainings aus unserem aktuellen Angebot. Punktekontos sind generell zwölf Monate ab Erwerb gültig. Die Gültigkeit verfällt zwölf Monate nach Erwerb, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung bedarf. Punktekonten sind nicht für bereits rabattierte Angebote und/oder Aktionen verwendbar, des Weiteren ist keine Barablöse von Punkten möglich.


Schulungsunterlagen
Überlassene Schulungsunterlagen bzw. Software dürfen unter keinen Umständen - auch nicht auszugsweise - vervielfältigt werden. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns Schadenersatzforderungen vor.


Ausfall eines Seminar
Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit der Trainer*innen, höhere Gewalt, nicht Erreichen der Mindestteilnehmer*innenanzahl oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. In solchen Fällen kann der Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten, sowie Arbeitsausfall etc. nicht geltend gemacht werden. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinne oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet. Die Veranstaltung wird in einem solchen Fall zu einem späteren Zeitpunkt abgehalten.

Storno
Stornierungen von Seminaren oder gemieteten Räumen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Bis zu 4 Wochen vor Seminarbeginn eingehende Stornierungen erfolgen kostenlos. Bei Rücktritt innerhalb von 4 Wochen vor Seminarbeginn bzw. bei Nichterscheinen der Teilnehmer*innen wird die volle Kursgebühr eingehoben.
Nur bei offenen Standardseminaren kann bis zu 8 Werktage vor Seminarbeginn eine Verschiebung auf einen späteren Seminartermin erfolgen. Bei Rücktritt innerhalb von 8 Werktagen vor Seminarbeginn bzw. bei Nichterscheinen der Teilnehmer*innen wird die volle Kursgebühr eingehoben.


Programmierleistung sowie Erstellung und Gestaltung von Internetseiten/E-Learning Modulen

Urheberrechte
Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Webseiten, Programme, Dokumentationen etc.) stehen SPC bzw. deren Lizenzgeber*innen zu. Die Auftraggeber*innen erhalten ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden. Sollte keine Anzahl von Lizenzen spezifiziert worden sein, so handelt es sich um eine Lizenz für einen Arbeitsplatz. Durch den gegenständlichen Vertrag/Auftrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch die Auftraggeber*innen ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung der Auftraggeber*innen bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte der Auftragnehmer*innen zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist. Das Urheberrecht für die Internetseiten und die Verfügungsgewalt der durch die Antragssteller*innen bei SPC beantragten Domainadressen, bleibt während der Laufzeit einer Vereinbarung und auch nach einer etwaigen Vertragskündigung der Auftraggeber*innen oder SPC, bei SPC. Die durch Auftrag der Antragsteller*innen von SPC registrierten Domainen (Internetkennungen der Antragsteller*innen) z.B.: www.huber.at, .com, .eu, .biz, .info etc. verbleiben im uneingeschränkten Eigentum der SPC.


Quellcode
Darunter verstehen wir in diesem Zusammenhang die für einen Menschen mit einschlägiger Ausbildung les- und verstehbare Version eines Programms bzw. einer Internetseite in der jeweiligen Programmiersprache. Sollte diese an Kund*innen von SPC auf deren Wunsch, mit Einverständnis von SPC ausgehändigt werden, so erlischt jeder Garantie- und Gewährleistungsanspruch gegenüber SPC. Auch in einem solchen Fall bleiben jedoch alle vorhin genannten Punkte bezüglich Urheberrecht aufrecht.


Haftung
Alle von SPC entwickelten Programme, Darstellungen und Informationen werden nach bestem Wissen erstellt und mit Sorgfalt getestet. SPC übernimmt keine Haftung für mögliche Fehler oder für Folgeschäden, die in Verbindung mit der Bereitstellung, Leistung oder Verwendung bzw. Nichtverwendung dieses Materials stehen. Im übrigen haftet SPC nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter*innen und Angestellten sowie sonstiger Erfüllungsgehilfen.


Supportleistungen

Allgemeine Hinweise
Wir weisen darauf hin, dass es durch komplexe Konfigurationen und umfangreiche Software, bei Installationen oder Updates zu unerwarteten Problemen kommen kann. Solche Störungen sind bei einer Kombination verschiedenster Hard- & Softwarekomponenten nicht immer vorhersehbar. Eine vollständige, verifizierte Datensicherung ist daher Voraussetzung für die sichere Durchführung der Installationen und Updates, die Erstellung einer solchen Sicherung liegt im Verantwortungsbereich der Auftraggeber*innen.


Software-Lizenzen
SPC führt Service nur in Installationen durch, in denen alle verwendeten Softwareprodukte ordnungsgemäß lizenziert sind. Sollten sich Lizenzierungsmängel herausstellen, sind die Kund*innen verpflichtet, diese Lizenzierungen nachzuholen.


Software-Verwahrung
Die Kund*innen sind selbst für die ordnungsgemäße Verwahrung der Original-Software und der Lizenzen verantwortlich. Es wird empfohlen von diesen Sicherungskopien durchzuführen oder auch von SPC durchführen zu lassen. SPC kann in keinem Fall für das Nicht-Vorhandensein von Original-Software oder Lizenzen bei den Kund*innen verantwortlich gemacht werden.


Gewährleistung
Garantie oder Gewährleistung gibt es auch im Rahmen von Supportvereinbarungen ausschließlich für Hardware. Für Software gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller*innen, die die Kund*innen mit Öffnen bzw. Öffnen lassen der Packung oder durch die Bestellung der Software anerkennen. Treten Probleme mit der Software oder einer Konstellation verschiedener Softwarekomponenten auf, dann können die Kund*innen von SPC eine kostenpflichtige Umgehung oder auch Behebung dieser Probleme wünschen, worauf SPC sich bemühen wird, diesem Wunsch nachzukommen. Diese Tätigkeit ist in jedem Fall kostenpflichtig, unabhängig davon, ob sie von Erfolg begleitet ist, oder nicht.